Schulordnung

Nordstadt-Grundschule
Sudetenring 8-10
68723 Schwetzingen

Telefon: Sekretariat 06202-57478-20
Kernzeit 06202-57478-42
Fax 06202-57478-30
E-Mail: poststelle@nordstadt-gs.schule.bwl.de

Das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.

1. Zusammenarbeit von Eltern und Schule

Die Eltern haben das Recht und die Pflicht an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich und pflegen die Erziehungsgemeinschaft (§55 SCHG).

Der gegenseitigen Information und Zusammenarbeit dienen:

  • schriftliche Mitteilung im „Elternheft“ oder auf dem „Hausaufgabenplan“
  • Kenntnisnahme von schriftlichen Arbeiten zur Leistungskontrolle
  • Schulbericht (Kl. 1 u. 2), Halbjahresinformation und Jahreszeugnis (Kl. 3 u. 4)
  • Einzelgespräch
  • Klassenpflegschaftssitzung
  • Elternbeiratssitzung
  • Schulkonferenz
  • sonstige Schulveranstaltungen

Sprechzeiten werden nach Bedarf vereinbart. Anmeldungen sind erforderlich.

Zum Austausch von Informationen führt jedes Schulkind ein „Elternheft“ oder einen „Hausaufgabenplan.

2. Schulweg

Die Schüler sollen den sichersten Schulweg wählen, der Schulwegplan der Nordstadt-Grundschule enthält hierzu nützliche Hinweise. Die Kinder sollten sich nicht zu früh auf dem Schulgelände einfinden, etwa 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn genügen. Nach dem Unterricht verlassen die Kinder unverzüglich das Schulgelände und treten den Heimweg an.

Die Benutzung des Fahrrades wird nur in besonderen Ausnahmefällen empfohlen (z.B. weiter Schulweg) und sollte nicht vor Ablegung der Fahrradprüfung in Klasse 4 erlaubt werden. Die Fahrräder können auf eigenes Risiko am Fahrradständer der Schule abgestellt werden.

Mit dem Roller sollten die Kinder erst nach Erhalt des Rollerführerscheins (in Klasse 2) in die Schule kommen.

3. Unterrichtszeiten

  • 1. Stunde: 7.50 Uhr – 8.35 Uhr
  • 2. Stunde: 8.35 Uhr – 9.20 Uhr
  • 3. Stunde: 9.45 Uhr – 10.30 Uhr
  • 4. Stunde: 10.30 Uhr – 11.15 Uhr
  • 5. Stunde: 11.40 Uhr – 12.25 Uhr
  • 6. Stunde: 12.25 Uhr – 13.10 Uhr

Die Schülerinnen und Schüler betreten erst mit dem Läutezeichen, 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn, das Schulhaus und ihr Klassenzimmer. Nach dem Unterricht werden die Klassenzimmer zügig verlassen.

Vorzeitiges Unterrichtsende:
Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihr Kind im Rahmen seines Stundenplanes betreut wird (verlässliche Grundschule). Durch unvorhersehbare Ereignisse (Ausfall einer Lehrkraft, Hitzefrei, Unwohlsein oder Unfall eines Kindes und notwendiger Arztbesuch o.ä.) kann es zu einem vorzeitigen Unterrichtsende kommen. Eltern sagen ihrem Kinde, ob es bei einem außerplanmäßigen Unterrichtsende in der Schule betreut werden muss oder aber wohin es sich wenden soll, wenn sie selbst nicht zu Hause sind. Jedes Kind sollte wissen, wo es sich in einem solchen Falle aufhalten oder zu wem es gehen kann (Verwandte, Nachbarn, Klassenkameraden etc.). Es ist sinnvoll, dass auch die Schule die Anschrift eines Ansprechpartners kennt. Schüler werden ohne Benachrichtigung nicht vorzeitig nach Hause geschickt. An besonders heißen Tagen ist jedoch damit zu rechnen, dass die Kinder früher aus der Schule nach Hause kommen (nicht vor 11.20 Uhr).

4. Kernzeit- und Hortbetreuung

Auf Antrag und gegen eine Gebühr können Kinder an einer besonderen Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten teilnehmen. Die Kernzeit erstreckt sich in der Regel von 7.30 bis 9.30 Uhr und von 11.20 bis 13.00 Uhr. Die Hortbetreuung schließt im Allgemeinen ein Mittagessen und die Betreuung bis 17.00 Uhr ein. Näheres hierzu ist einem Informationsblatt der Stadtverwaltung zu entnehmen.

5. Pausen

Die Kinder verbringen die kleinen Pausen in den Klassenzimmern, die große Pause grundsätzlich auf dem Schulhof. Bei Regen, Schneefall, Eisglätte o.ä. wird „Regenpause“ angekündigt, d.h. die Kinder bleiben in den Klassenzimmern.

6. Unterricht

Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig und pünktlich den Unterricht besucht und die notwendigen Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien dabei hat. Sport- und Schwimmhalle dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Geeignete Sportkleidung ist Pflicht. Beim Schwimm- und Sportunterricht kann das Tragen von Uhren, Kettchen und Modeschmuck zu Verletzungen führen und ist deshalb untersagt.

7. Verhinderung der Teilnahme am Unterricht

a) Zwingende Gründe (Krankheit)

Unterrichtsversäumnisse werden unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung schriftlich oder persönlich entschuldigt. Die Entschuldigung sollte unverzüglich, spätestens jedoch am 2. Tag der Verhinderung erfolgen. Im Falle einer „indirekten“ oder telefonischen Information ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von 3 Tagen erforderlich.

b) Unterrichtsbefreiung

Eine Unterrichtsbefreiung ist rechtzeitig zu beantragen, gegebenenfalls ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, aus dem auch die Dauer der gewünschten Befreiung zu ersehen ist. Der Antrag auf Befreiung vom Religionsunterricht muss spätestens 2 Wochen nach Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen.

c) Beurlaubung

Urlaub kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Hierzu ist ein rechtzeitiger schriftlicher Antrag zu stellen. Als Gründe können anerkannt werden: kirchliche Veranstaltung, ärztlich verordneter Erholungsaufenthalt oder Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen.

Als persönliche Gründe zählen: Eheschließung von Geschwistern, Ehejubiläen von Eltern, Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel und Pflegebedarf, der vom Arzt bescheinigt wurde.

Grundsätzlich können keine Beurlaubungen gewährt werden, um Ferienabschnitte zu verlängern.

Die Zuständigkeit für die Beurlaubung von einer Stunde liegt beim Fachlehrer, bis zu 2 Tagen beim Klassenlehrer, darüber hinaus beim Rektor.

8. Lernmittelfreiheit

Die benötigten Lernmittel (Schulbücher) werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

9. Verhalten

Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft werden im Umgang miteinander gepflegt und gefördert. Jegliche Androhung oder gar Anwendung von Gewalt sind verboten. Das Rennen, Drängen, Nachahmen von „Kampfsportarten“ und Drohgebärden sind ebenfalls zu unterlassen.

10. Versicherungsschutz und Haftungen

Auf dem Schulweg und bei der Teilnahme am Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen sind die Schüler gegen Unfallrisiko versichert.

Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollen nicht mitgeführt werden. Für alle Gegenstände dieser Art, die abhandenkommen oder die beschädigt werden, kann die Schule keine Haftung übernehmen, d.h. sie zahlt nicht. Wer mutwillig oder grob fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt, haftet in vollem Umfang. Die pflegliche Behandlung der schulischen Einrichtungen ist selbstverständlich.

Zu Beginn jedes Schuljahres wird von der Stadt Schwetzingen für jeden Schüler eine Zusatzversicherung beim Badischen-Gemeinde-Versicherungsverband abgeschlossen.

Unfälle, Diebstähle oder Beschädigungen sind dem Klassenlehrer bzw. der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.

11. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Regelverstöße ziehen Konsequenzen nach sich. Soweit andere pädagogische Maßnahmen wie z.B. Belehrungen, Ermahnungen, Tadel, „Vieraugengespräche“, Klassenbucheinträge, Elterngespräche etc. nicht ausreichen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Nachsitzen bis 2 Stunden Entscheidung trifft der Klassen- o. Fachlehrer
Nachsitzen bis 4 Stunden Entscheidung trifft der Schulleiter
Überweisung in Parallelklasse Entscheidung trifft der Schulleiter
Androhung u. Vollzug eines zeitweisen Ausschlusses Entscheidung treffen der Schulleiter und die Klassenkonferenz

Das Konzept „Giraffensprache“ / Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg ist die Grundlage für die Lösung von zwischenmenschlichen Problemen und Konflikten an der NGS.

12. Umweltbewusstes Verhalten

Die Schüler werden stets zu umweltbewusstem Verhalten und gesunder Lebensführung angeleitet. Frühstücksboxen und nachfüllbare Trinkflaschen sind Einwegpackungen vorzuziehen.