Grundschulförderklasse

Die Grundschulförderklasse ist für Kinder bestimmt, die zwar schulpflichtig sind, aber noch nicht in allen Bereichen die Schulfähigkeit besitzen, die einen erfolgreichen Schulstart erwarten lassen. Für die Aufnahme ist der Rückstellungsbescheid der zuständigen Grundschule Voraussetzung. Über die endgültige Aufnahme wird erst im Juli entschieden. Kinder werden aus folgenden Gemeinden aufgenommen: Brühl, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt und Schwetzingen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem aktuellen GfK-Flyer.
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